Mitglied bei der FAI werden

Für die Mitgliedschaft in der FAI ist leider etwas Bürokratie notwendig. Dazu haben wir für Sie einige Formulare und Informationen vorbereitet.

Beantragung der Mitgliedschaft
Dazu finden Sie hier unser Antragsformular als PDF.

Einzugsermächtigung für Mitgliedsbeiträge
Wir bitten Sie, uns zum Bankeinzug Ihrer Mitgliedsbeiträge zu ermächtigen. Dieses Verfahren erspart beiden Seiten Kosten, unserem Schatzmeister viel Arbeit und bringt Sie nie in die Gefahr, die Beitragszahlung zu versäumen. Der Bankeinzug ist für Sie risikolos, da Sie den Betrag bei Ihrem Geldinstitut stornieren können, wenn er Ihrer Meinung nach ungerechtfertigt eingezogen wurde.
Dazu finden Sie hier unser SEPA-Lastschriftmandat als PDF.

Einwilligung für die Nennung in einer vereinsinternen Mitgliedsliste
Seit dem Inkrafttreten EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 dürfen wir unseren Mitgliedern keine Mitgliederliste mehr zur Verfügung stellen, ohne dass wir von jedem darin aufgeführten Mitglied explizit eine Einwilligung dazu erhalten haben. Jedoch besteht weiterhin großes Interesse an einer Vernetzung mit anderen Mitgliedern der FAI, die sie ohne eine aktuelle Mitgliederliste nicht aufbauen können.
Deshalb benötigen wir von jedem Mitglied, das in einer Mitgliederliste erscheinen möchte, eine entsprechende Einwilligungserklärung. Selbstverständlich bleibt diese Liste vertraulich unter den FAI-Mitgliedern und ist nur für den vereinsinternen Gebrauch bestimmt.
Dazu finden Sie hier unsere Einwilligungserklärung als PDF.

Bitte senden Sie das Antragsformular – und bei Einwilligung auch die beiden anderen Formulare – entweder fotografiert und gescannt online oder per Brief an unseren Vorsitzenden Hans-Jürgen Goebelbecker
(Wiesenstr. 9a, D-76706 Dettenheim, haju.goe@gmx.de)